Die Beschaffung bewaffneter Drohnen ist aus folgenden Gründen abzulehnen:
1.) Keine belastbaren Einsatzszenarien
Der Bundestag hat dafür zu sorgen, dass die Soldatinnen und Soldaten, die auf der Grundlage eines Bundestagsmandates in einen bewaffneten Einsatz geschickt werden, bestmöglich für ihren Schutz ausgerüstet sind. Die derzeitige Debatte erweckt den Eindruck, dass Soldatinnen und Soldaten gegenwärtig voll-kommen schutzlos beispielsweise während eines Auslandseinsatzes auf Patrouille fahren. Dies ist nicht der Fall…
2.) Kein besserer Schutz von Zivilistinnen und Zivilisten
Angriffe mittels bewaffneter Drohnen haben nicht weniger zivile Opfer zu beklagen. Im Gegenteil führten die Angriffe in der Vergangenheit sehr oft zu erheblichen Kollateralschäden. Das Londoner Bureau of Investigative Journalism geht von 1.725 getöteten Zivilpersonen, davon 397 Kinder, bei Operationen außerhalb der eigentlichen Kriegsgebiete aus….
3.) Bewaffnete Drohnen drohen politische Hemmschwellen zum Einsatz militärischer Gewalt zu senken und das Völkerrecht zu schwächen
Derzeit werden bewaffnete Drohnen weltweit auch illegal eingesetzt – außerhalb von bewaffneten Kon-flikten, zur Hinrichtung von Verdächtigen ohne Gerichtsverfahren. Sie werden in der Praxis mehr von Geheimdiensten eingesetzt als von regulären Streitkräften….
4.) Fehlende Rechtsschutzmöglichkeit für zivile Opfer
Ein weiteres Rechtsschutzdefizit besteht darin, dass auch konkrete Einsätze von Drohnen nicht gerichtlich überprüfbar sind und insbesondere keine Amtshaftungsansprüche von Verletzten vor deutschen Gerichten geltend gemacht werden können.6 Opfer von möglichen rechtswidrigen Drohneneinsätzen durch die Bundeswehr sind damit schutzlos gestellt…
Hier der Link zum Original:
http://dipbt.bundestag.de/extrakt/ba/WP19/2713/271375.html
(Beitragsbild: Göring-Eckardt)